
Als Kunde ändert sich für Sie recht wenig. Während des Wechsels versorgt Sie der regionale Netzbetreiber weiterhin mit Gas. Weder Leitungen noch Zähler müssen ausgetauscht werden. Die Ablesung der aktuellen Zählerstände nimmt nach wie vor der örtliche Gasanbieter vor. Der neue Gasanbieter übernimmt lediglich die Einspeisung in das regionale Netz. Für die Durchleitung zahlt er eine Gebühr an den jeweiligen Netzbetreiber. Die einzigen Änderungen für Sie sind, dass Sie zukünftig Ihre Gasrechnung von dem neuen Gasanbieter erhalten und in Zukunft weniger bezahlen als bisher.
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